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Privaten Krankenversicherung

Die Vorzüge der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Beitragskalkulation nach dem Kapitaldeckungsverfahren mit Bildung einer Alterungsrückstellung

- Unabhängigkeit vom demographischen Risiko.

- Beitragskalkulation erfolgt nach dem Eintrittsalter, Geschlecht, Art und Höhe des Versicherungsschutzes (Tarif).

- Die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verträge ist gesetzlich geschützt.

- Senkung der Beiträge im Rentenalter durch zusätzliche Zuschreibung zur Alterungsrückstellung (gemäß §12a VAG).

Standard-Tarif für Rentner:

Dieser Tarif wurde den Leistungen der GKV 1994 Jahren den damaligen Leistungen der GKV nachempfunden, und bleibt auch so. Die Leistungen werden also immer noch weit besser sein, als die Leistungen der GKV bis dahin sind (sie werden ja immer weiter reduziert). Der Tarif hat die Garantie, dass die Beiträge nicht höher sind als der Höchstbeitrag der GKV!

Dazu muss man 10 Jahre privat versichert sein, und in der Regel 65 sein; liegen Sie unter der aktuellen Versicherungspflicht- Grenze, auch schon mit 55 Jahren.

* 10 % Altersrückstellung zur Beitragsdämpfung im Alter: Seit 1.1.2000 sind per Gesetz 10 % zusätzliche Beiträge zu erheben, um die Beiträge ab 65 zu dämpfen. Das Ziel ist, Beitragserhöhungen ab 65 zu verhindern, was unter Sicht der bisherigen Entwicklung realistisch erscheint.

Erhoben werden 10 % für den ambulanten, Zahn- und Krankenhaus-Tarif, bei allen Personen zwischen 21 und 60 Jahren, (außer Studenten). Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber auch davon die Hälfte, solange der durchschnittliche Höchstsatz der GKV nicht erreicht wird (derzeit 541,65 Euro).

Umfangreicher Maßnahmekatalog zur Senkung der Beiträge im Alter, wie z.B. Limitierung bei Beitragsanpassungen, Beitragssenkungen speziell für Senioren, Beitragsrückerstattung auch für ältere Versicherte.